Frankfurter Rundschau: Eine Frage des Vorsatzes
Frankfurt (ots) - Der Bundesgerichtshof hat das Mordurteil gegen zwei Männer aufgehoben, die aus Lust und Laune bei einem illegalen Autorennen einen Menschen totgefahren haben. Es mag in diesem Fall seine Gründe haben. Die Diskussion, ob eine solche Tat Mord, Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge ist, ist nicht die entscheidende. Entscheidend ist die Definition des Vorsatzes, der für Mord und Totschlag eine ...